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Nach den Richtlinien der "Internationalen Vereinigung der Bildenden Künste" in Wien und des Bundesverbandes Deutscher Galerien gilt eine Grafik nur als Original, wenn
1.) der Künstler die Bildidee selbst entwickelt und für das grafische Verfahren konzipiert hat;
2.) die Herstellung durch den Künstler erfolgt ist (üblicher-weise dürfen ihn die Werkstattkünstler technisch unterstützen);
3.) eine Auflagenhöhe festgelegt wurde und
4.) die Arbeit handsigniert ist. (Auflerdem gibt es im Druck signierte Arbeiten sowie unsignierte Blätter, so z.B. bei den Buchauflagen Mirós und Chagalls.)
Galt früher die Definition, daß eine Originalgrafik dann vorliegt, wenn deren Erfindung und deren
Ausführung zur Gänze von der Hand des gleichen Künstlers sind und sie unter Ausschluss aller
(foto-)mechanischen Verfahren hergestellt wurde, greift diese Definition hinsichtlich der Entwicklung moderner drucktechnischer Verfahren nicht mehr. Viele Künstler integrieren heute fotomechanische Verfahren, benutzen Fotonegative, arbeiten mit Offset-Drucken etc. Eine solch enge Definition würde die Arbeiten vieler bedeutender Künstler wie Leger , Rouault , Baumeister und Vasarely ausschließen. Heute gültiger ist darum die Definition des Begriffs Originalgraphik von Karl Graak: "Bei einer Druckgraphik handelt es sich dann um ein Original, wenn sie die einzig verbindliche Realisierung einer auf die angewandte Technik gerichteten künstlerischen Konzeption ist, wenn das Werk also nicht noch einmal in einer anderen Technik existieren kann."
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